08.05.2026, 18:57
Wichtige Neuregelungen 2026 für Vermieter und Mieter:
Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform „Miete II“ beschlossen. Geplant sind neue Regeln zu Indexmieten, möblierten Vermietungen, Kurzzeitmietverträgen und Modernisierungsmieterhöhungen. Ziel ist mehr Transparenz und ein stärkerer Mieterschutz, insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten. Die Reform ist jedoch noch nicht endgültig in Kraft.
Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 den Gesetzentwurf zur sogenannten Mietrechtsreform „Miete II“ beschlossen. Ziel der Reform ist es, den Mieterschutz zu stärken und bisherige Gestaltungsspielräume im Mietrecht klarer zu regeln.
Geplant sind unter anderem strengere Vorgaben für möblierte Vermietungen, eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen bei hoher Inflation, klarere Regeln für Kurzzeitmietverträge sowie Anpassungen bei Modernisierungsmieterhöhungen. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten sollen damit Umgehungsmöglichkeiten der Mietpreisbremse reduziert und Mieterhöhungen transparenter nachvollziehbar werden.
Für Vermieter bedeutet das: Bestehende Vertragsmodelle sollten geprüft und künftige Mietverträge sorgfältig an die neue Rechtslage angepasst werden, sobald das Gesetz endgültig beschlossen und in Kraft getreten ist. Bis dahin bleibt die bisherige Rechtslage maßgeblich.
Geplant sind unter anderem strengere Vorgaben für möblierte Vermietungen, eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen bei hoher Inflation, klarere Regeln für Kurzzeitmietverträge sowie Anpassungen bei Modernisierungsmieterhöhungen. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten sollen damit Umgehungsmöglichkeiten der Mietpreisbremse reduziert und Mieterhöhungen transparenter nachvollziehbar werden.
Für Vermieter bedeutet das: Bestehende Vertragsmodelle sollten geprüft und künftige Mietverträge sorgfältig an die neue Rechtslage angepasst werden, sobald das Gesetz endgültig beschlossen und in Kraft getreten ist. Bis dahin bleibt die bisherige Rechtslage maßgeblich.